(AGB)
BSU Apothekenstrategie GmbH, Rheinpromenade 4a, 40789 Monheim am Rhein
(1) Alle Leistungen und Angebote von BSU Apothekenstrategie GmbH, (nachfolgend auch „Auftragnehmerin“ genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die BSU Apothekenstrategie GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Auftraggeber“ oder „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt, sofern die Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder Kaufleute (HGB) sind. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn ihrer Geltung im Einzelfall nicht widersprochen wird. Selbst wenn der Auftragnehmer auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) Die Dienstleistungen und Angebote des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und an Kaufleute (HGB).
(1) Die BSU Apothekenstrategie GmbH erbringt für den Kunden je nach Buchung standardisierte sowie individuelle, onlinebasierte Unternehmensberatungen (nachfolgend auch “Leistung“). Die BSU Apothekenstrategie GmbH erbringt hierbei insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, Leistungen aus den Bereichen Management und Betriebswirtschaft, Recruiting und Mitarbeitergewinnung, Teamführung, Marketing sowie Systematisierung und Qualitätsmanagement. Die im Einzelfall konkret geschuldeten Leistungen ergeben sich abschließend aus dem jeweiligen Leistungsangebot.
Soweit nicht ausdrücklich in Textform abweichend vereinbart, schuldet BSU Apothekenstrategie GmbH dabei nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere ist BSU Apothekenstrategie GmbH nicht dafür verantwortlich, ob der Auftraggeber infolge der Beratung und Inanspruchnahme der Dienstleistung höhere Einnahmen oder sonstige wirtschaftliche Vorteile erzielt, soweit nicht ausdrücklich vereinbart. Soweit nicht ausdrücklich in Textform abweichend vereinbart, schuldet die Auftragnehmerin dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.
(2) Der Auftraggeber ist für die Rechtskonformität etwaiger Internetauftritte (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc.) ausschließlich selbst verantwortlich. Die BSU Apothekenstrategie GmbH berät ausschließlich strategisch.
(3) In Bezug auf die von der Auftragnehmerin zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Auftraggeber steht der Auftragnehmerin in Bezug auf die Art und Weise der Erbringung der Dienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu, welches nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden ausgeübt wird.
(4) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(5) Die Auswahl des im Einzelfall eingesetzten Beraters obliegt der BSU Apothekenstrategie GmbH. Der Kunde hat, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, keinen Anspruch auf die Erbringung der Leistung durch einen bestimmten Berater oder Erfüllungsgehilfen.
(6) Der Kunde kann zur Unterstützung und Umsetzung der vertragsgegenständlichen Unternehmensberatung die von der BSU Apothekenstrategie GmbH bereitgestellte Software „BSU ApoManager“ nutzen. Der BSU ApoManager dient insbesondere der Unterstützung bei der Umsetzung, Organisation und Dokumentation der im Rahmen der Unternehmensberatung erbrachten Leistungen sowie von Qualitätsmanagement-, Datenschutz-, Organisations- und Dokumentationsprozessen.
Die Nutzung des BSU ApoManager erfolgt als optionale Unterstützung der vertragsgegenständlichen Unternehmensberatung und begründet kein gesondertes Vertragsverhältnis mit einem Dritten. Vertragspartner des Kunden bleibt ausschließlich die BSU Apothekenstrategie GmbH.
Die BSU Apothekenstrategie GmbH ist berechtigt, zur Erbringung der mit dem BSU ApoManager verbundenen fachlichen Beratungs-, Schulungs- und Supportleistungen Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Diese werden ausschließlich im Auftrag der BSU Apothekenstrategie GmbH tätig; ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und einem Erfüllungsgehilfen wird nicht begründet.
Die BSU Apothekenstrategie GmbH ist berechtigt, der BSU ApoManager technisch weiterzuentwickeln, anzupassen und einzelne Funktionen zu verändern, soweit hierdurch der vertragsgemäße Nutzungszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
(1) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der BSU Apothekenstrategie GmbH alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Daten und Auskünfte rechtzeitig und unentgeltlich auf erstes Anfordern zur Verfügung gestellt werden und dass die BSU Apothekenstrategie GmbH über alle für die Leistungserbringung relevanten Vorgänge und Umstände in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Umstände, die erst während der Leistungserbringung bekannt werden.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß nach entsprechender Anfordern der BSU Apothekenstrategie GmbH zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert dadurch die Leistungserbringung durch die BSU Apothekenstrategie GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch der BSU Apothekenstrategie GmbH unberührt.
(3) Der Kunde versichert, dass von ihm überlassene Dateien, Fotos, Texte, Logos und sonstige Unterlagen nicht mit Rechten Dritter belastet sind, soweit er nicht zu deren Nutzung berechtigt ist. Der Kunde stellt die BSU Apothekenstrategie GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherung resultieren
(4) Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen von Live-Calls und sonstigen Terminen ein sozialadäquates Verhalten zu wahren und den Ablauf der Veranstaltung nicht zu stören. Bei wiederholtem störenden Verhalten ist die BSU Apothekenstrategie GmbH nach vorheriger Ermahnung berechtigt, den Kunden unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes von der weiteren Teilnahme auszuschließen, der Vergütungsanspruch der BSU Apothekenstrategie GmbH bleibt hiervon unberührt.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, die BSU Apothekenstrategie GmbH unverzüglich über Umstände in seiner Person zu informieren, die die Wahrnehmung von Terminen oder die Kommunikation im Rahmen der Beratung dauerhaft oder vorübergehend erheblich erschweren oder unmöglich machen. Unterlässt der Kunde diese Mitteilung, kann er sich auf ein hieraus resultierendes Leistungshindernis nicht berufen, es sei denn, ihm war die Mitteilung aus wichtigem Grund nicht möglich oder zumutbar.
(1) Der Vertragsschluss zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber kann schriftlich, fernmündlich oder in Textform erfolgen.
(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von der Auftragnehmerin eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.
(1) Die Preise, die von der Auftragnehmerin angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird. Die Vergütung für die Leistung ergibt sich im Übrigen aus dem jeweiligen Angebot und wird monatlich im Voraus abgerechnet.
(2) Die Auftragnehmerin ist erst zur Leistungserbringung verpflichtet, wenn die jeweils fälligen Vergütungen vom Kunden vollständig entrichtet wurden.
(3) Voraussetzung für die Teilnahme an den vertraglich vereinbarten Leistungen ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats zugunsten der Auftragnehmerin. Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung jeweils zu Beginn des jeweiligen Vertragsmonats im SEPA-Lastschriftverfahren.
(4) Der Kunde der Auftragnehmerin ein SEPA-Lastschriftmandat nach dem folgendem Muster zu erteilen:
BSU Apothekenstrategie GmbH, Rheinpromenade 4a, 40789 Monheim am Rhein und deren Erfüllungsgehilfen werden ermächtigt, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto:
IBAN: .................................................................(bitte eintragen)
mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von BSU Apothekenstrategie GmbH und deren Erfüllungsgehilfen auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren.
Vorname und Name des Kontoinhabers
Straße und Hausnummer des Kontoinhabers
Postleitzahl und Ort
Kreditinstitut (Name und BIC)
IBAN:
Ort, Datum
Unterschrift des Kontoinhabers
(5) Die Auftragnehmerin stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(6) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können, und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an die Auftragnehmerin zu überweisen, und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(7) Die Vergütungspflicht des Kunden für den jeweiligen Vertragsmonat bleibt auch dann bestehen, wenn der Kunde und/oder seine Erfüllungsgehilfen an Live-Calls oder sonstigen Terminen nicht oder nicht rechtzeitig teilnehmen oder einzelne Leistungen nach Maßgabe der Klausel Ziffer 2 dieser AGB nicht in Anspruch nehmen. Die Auftragnehmerin muss und wird sich hierbei jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Kapazitäten erworben hat.
(8) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat, oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(9) Reduzierte Preise, Rabatte, Anrechnungen oder Gutschriften sind nach individueller Absprache möglich. Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
(1) Die von den Parteien vereinbarte Vertragslaufzeit gilt als fest vereinbart. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch um jeweils drei weitere Monate zu der im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Vergütung, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird. Dies gilt entsprechend für jede weitere Verlängerung.
(2) Eine Kündigung vor Vertragsbeginn ist ausgeschlossen. Das Recht der außerordentlichen vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die außerordentlichen vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bedarf zu ihrer Wirksamkeit stets der Textform.
(3) Etwaige freie Kündigungsrechte während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch die Auftragnehmerin beginnen nicht, bevor die jeweils fällige Vergütung bei der Auftragnehmerin eingegangen ist und die hierfür erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden im Sinne der Klausel § 3 dieser AGB vollständig erbracht wurden.
(2) Da die Zahlungen im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens zu einem kalendermäßig bestimmten Zeitpunkt fällig sind, kommt der Kunde bei einer fehlgeschlagenen, mangels Deckung nicht ausgeführten oder ungerechtfertigt zurückgebuchten Lastschrift sofort und ohne separate Mahnung in Verzug. Die Verzugszinsen betragen für Unternehmer 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Der Anspruch der Auftragnehmerin auf die gesetzliche Verzugspauschale in Höhe von 40,00 EUR sowie der Ersatz weiterer Verzugsschäden bleiben ausdrücklich unberührt.
(3) Befindet sich der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, behält sich die Auftragnehmerin vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(4) Bei erheblichem Zahlungsverzug ist die BSU Apothekenstrategie GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch die BSU Apothekenstrategie GmbH bleiben gesetzliche Schadensersatzansprüche unberührt. Bei der Berechnung eines etwaigen Schadens sind ersparte Aufwendungen sowie anderweitig erzielte oder böswillig nicht erzielte Erwerbsmöglichkeiten angemessen zu berücksichtigen.
(5) Weitergehende Ansprüche der Auftragnehmerin auf Schadensersatz bleiben ausdrücklich vorbehalten.
(6) Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Eine gesetzte Nachfrist muss angemessen sein, eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen.
(7) Veräußert der Kunde während der Vertragslaufzeit seine Apotheke oder stellt den Apothekenbetrieb dauerhaft ein und übernimmt er innerhalb von zwölf Monaten nach der Veräußerung oder Schließung keine neue Apothekeninhaberschaft, ist er berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu kündigen. Das Sonderkündigungsrecht kann nur einmalig ausgeübt werden. Der Kunde hat die Voraussetzungen des Sonderkündigungsrechts auf Verlangen durch geeignete Nachweise zu belegen
Die Auftragnehmerin wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
Die BSU Apothekenstrategie GmbH ist berechtigt, bei rechtswidrigen Äußerungen oder sonstigen rechtswidrigen Handlungen des Kunden die ihr gesetzlich zustehenden Ansprüche geltend zu machen. Dies gilt insbesondere bei nachweislich unwahren Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen oder sonstigen rechtswidrigen Eingriffen in die Rechte der BSU Apothekenstrategie GmbH.
Der Kunde gewährleistet, dass der Auftragnehmerin überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt die Auftragnehmerin insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
(1) Im Rahmen der Leistungserbringung erstellte und dem Kunden zur Verfügung gestellte Arbeits- und Leistungsergebnisse (nachfolgend: „Arbeitsergebnisse”) sind urheberrechtlich geschützt. Arbeitsergebnisse im Sinne dieser Klausel sind insbesondere, jedoch nicht abschließend, Vorlagen, Formulare, Konzepte, Auswertungen, Dokumentationen sowie sonstige im Rahmen der Beratung erstellte und zur Verfügung gestellte Inhalte. Solange Arbeitsergebnisse noch nicht fertiggestellt sind, gelten die jeweiligen Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieser Klausel.
(2) Der Kunde erhält an den Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Verwendung im eigenen operativen Geschäftsbetrieb.
(3) Absatz 2 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die hierfür jeweils geschuldete Vergütung vollständig entrichtet hat.
(4) Die Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte, einschließlich mit dem Kunden verbundener Unternehmen, ist ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich in Textform abweichend vereinbart. Gleiches gilt für eine Bearbeitung im Sinne des § 23 UrhG.
(5) Nicht zur Verfügung gestellte Zwischenergebnisse, die im Rahmen der Erarbeitung der Arbeitsergebnisse entstehen, verbleiben bei der Auftragnehmerin. Ein Anspruch des Kunden auf deren Herausgabe besteht nicht.
(6) Die Auftragnehmerin darf im Zusammenhang mit der Leistungserbringung entstandene, anonymisierte Arbeitsergebnisse im Übrigen nach billigem Ermessen als Referenz für eigene Werbezwecke verwenden, soweit hierdurch keine Rückschlüsse auf den Kunden möglich sind.
(7) Soweit dem Kunden im Rahmen des BSU ApoManager Vorlagen, Muster, Checklisten, Dokumentationen oder sonstige Inhalte zur Verfügung gestellt werden, gelten diese ebenfalls als Arbeitsergebnisse der BSU Apothekenstrategie GmbH, soweit nicht ausdrücklich Rechte Dritter oder des Kunden betroffen sind. Die im Rahmen der Nutzung des BSU ApoManager durch den Kunden selbst eingegebenen Daten und Inhalte verbleiben beim Kunden.
(1) Die Auftragnehmerin haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur:
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, das heißt einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den Ersatz des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet die Auftragnehmerin nicht für Daten- und Programmverluste. Für Datenverlust haftet die Auftragnehmerin bei einfacher Fahrlässigkeit nur in Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Übernahme einer Garantie bleibt hiervon unberührt.
(3) Die Auftragnehmerin haftet nicht dafür, dass der Kunde aufgrund ihrer Tätigkeit einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg erzielt.
(4) Die Auftragnehmerin erbringt keine Rechts-, Steuer- oder sonstige Fachberatung. Es obliegt dem Kunden, die Rechtmäßigkeit eigener Inhalte, insbesondere die Vereinbarkeit mit Rechten Dritter, selbst zu prüfen. Eine gegen den Kunden gerichtete Abmahnung oder ein sonstiges Vorgehen Dritter berührt die vertragliche Zusammenarbeit nicht. Die Haftung der Auftragnehmerin ist auch insoweit auf die Fälle nach Absatz 1 beschränkt.
(5) Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen bleibt unberührt.
(6) Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Verrichtungsgehilfen der Auftragnehmerin.
(7) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, vereinbarte Termine, insbesondere Live-Calls, innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin aus wichtigem Grund zu verschieben, hierunter fallen insbesondere Leistungshindernisse aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder ähnlichen Umständen. Die Auftragnehmerin wird in diesem Fall einen zeitnahen Ersatztermin vorschlagen. Findet ein vereinbartes Vor-Ort-Event ausnahmsweise nicht statt, wird sich die Auftragnehmerin unverzüglich um eine Alternative, gegebenenfalls einen Alternativtermin, bemühen. Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten im Zusammenhang mit Vor-Ort-Events trägt der Kunde. Eine Haftung für frustrierte Aufwendungen des Kunden sowie für Fälle höherer Gewalt ist, mit Ausnahme der Fälle nach Absatz 1, ausgeschlossen.
(8) Für den BSU ApoManager wird keine ununterbrochene oder jederzeitige Verfügbarkeit geschuldet. Vorübergehende Einschränkungen oder Unterbrechungen können insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, Updates, Sicherheitsmaßnahmen, technischen Störungen oder sonstigen Umständen außerhalb des Einflussbereichs der BSU Apothekenstrategie GmbH auftreten. Die BSU Apothekenstrategie GmbH wird sich im Rahmen des Zumutbaren um eine zeitnahe Wiederherstellung der Verfügbarkeit bemühen.
(9) Die Auftragnehmerin haftet, vorbehaltlich der Regelungen in Absatz 1, nicht für Störungen, Ausfälle oder Leistungseinschränkungen, die auf Leistungen von Telekommunikationsanbietern, Hosting-Dienstleistern, Cloud-Anbietern oder sonstigen Dritten zurückzuführen sind, die nicht im Einflussbereich der Auftragnehmerin stehen. Die BSU Apothekenstrategie GmbH haftet nicht für Beeinträchtigungen, die ausschließlich auf Ausfällen oder Störungen von Telekommunikations-, Hosting-, Cloud- oder sonstigen Drittanbieterdiensten beruhen, die außerhalb des Einflussbereichs der BSU Apothekenstrategie GmbH liegen. Die Haftung der BSU Apothekenstrategie GmbH für eigenes Verschulden sowie die gesetzliche Verantwortlichkeit für eingesetzte Erfüllungsgehilfen bleibt unberührt.
(10) Die BSU Apothekenstrategie GmbH haftet nicht für Einschränkungen der Nutzung des BSU ApoManager, die ausschließlich auf der fehlenden technischen Ausstattung, inkompatibler Hard- oder Software, einer unzureichenden Internetverbindung, fehlerhaften Konfigurationen oder sonstigen Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden beruhen.
(11) Der Kunde trifft seine unternehmerischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und personellen Entscheidungen eigenverantwortlich. Die BSU Apothekenstrategie GmbH haftet daher nicht für wirtschaftliche Nachteile, entgangenen Gewinn oder entgangenen Umsatz, die daraus entstehen, dass der Kunde auf Grundlage der Beratung, der bereitgestellten Inhalte oder des BSU ApoManager unternehmerische Entscheidungen trifft, soweit die Haftung nicht nach Abs. 1 zwingend besteht.
(12) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit sämtlicher von ihm in dem BSU ApoManager eingestellter Inhalte, Daten und Dokumente verantwortlich. Der Kunde stellt die BSU Apothekenstrategie GmbH von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer vom Kunden zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung des BSU ApoManager oder rechtswidrigen Inhalten beruhen.
(13) Die BSU Apothekenstrategie GmbH ist berechtigt, Leistungen durch Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer erbringen zu lassen. Ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und einem von der BSU Apothekenstrategie GmbH eingesetzten Erfüllungsgehilfen wird hierdurch nicht begründet. Die Haftung der BSU Apothekenstrategie GmbH für Erfüllungsgehilfen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den vorstehenden Haftungsregelungen
Unternehmern und Kaufleuten steht von Gesetzeswegen bei fernmündlich geschlossenen Verträgen kein Widerrufsrecht zu. Die Auftragnehmerin gewährt ein solches auch nicht auf vertraglicher Grundlage.
(1) Die Auftragnehmerin informiert separat in ihrer Datenschutzerklärung über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über die diesbezüglichen Rechte der Betroffenen. Der Auftraggeber bestätigt, die Datenschutzerklärung vor Inanspruchnahme der Dienste der Auftragnehmerin zur Kenntnis genommen zu haben.
(1) Sofern eine Leistung der Auftragnehmerin ausnahmsweise nicht schwerpunktmäßig dem Dienst-, sondern dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2 - 9.
(2) Die Auftragnehmerin kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die Auftragnehmerin kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Auftraggeber gegenüber der Auftragnehmerin nicht in Textform erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind.
(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. Die Auftragnehmerin kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber der Auftragnehmerin nicht in Textform erklärt hat, welche Mängel noch zu beheben sind.
Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und der Auftragnehmerin überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
(5) Soweit bei der Funktionsprüfung erhebliche Mängel festgestellt werden, ist die Auftragnehmerin berechtigt und verpflichtet, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Unerhebliche Mängel stehen der Abnahme nicht entgegen.
(6) Die Auftragnehmerin ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, den Mangel bis zu zweimal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern.
(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des hinzuzuziehenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der hinzugezogene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird die Auftragnehmerin dem Auftraggeber die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.
(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung der Auftragnehmerin gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung der Auftragnehmerin hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen in Textform erklärt.
(9) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Auftraggeber auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn die Auftragnehmerin und der Kunde eine entsprechende individualvertragliche Abrede getroffen haben. Solche haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Bestätigung von der Auftragnehmerin maßgebend.
(2) Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages sind nur wirksam, wenn sie in Textform abgeschlossen oder in Textform wechselseitig bestätigt worden sind.
(3) Sollte eine Bestimmung der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz der BSU Apothekenstrategie GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz der Auftragnehmerin.
AGB Stand: 06.08.2026 © Vervielfältigung verboten